Zugegeben, es ist so verlockend. Die Wege am neuen Trischendiek Strand sind breit, und sie sind neu. Dennoch, an den Regeln hat sich - im Vergleich zu vorher - nichts geändert. Zum "Verhalten am Badestrand" heißt es in der entsprechenden Verordnung: "Das Befahren des Badestrandes mit Fahrzeugen, ausgenommen sind davon Krankenfahrstühle und Kinderwagen, ist verboten. Insbesondere das Befahren mit E-Scootern ist strengstens untersagt." (www.amt-marne-nordsee.de, Ortsrecht Friedrichskoog) Damit sich Fahrradfahrende, die auf der Seeseite am Trischendamm ankommen, besser orientieren können, wurden jetzt Bodenmarkierungen aufgebracht, die den Weg über die Trischendammrampe nach unten kennzeichnen. Am Deichkronenweg folgt ein paar Meter weiter das Verkehrsschild, dass Radfahrer:innen dort nicht fahren dürfen, das auch an allen Rampen und am Nord-Ende des Strandes steht.