In der 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichskoog wurde eine Anpassung der Strandeinteilung in Bezug auf den Hundestrand beschlossen. Er wurde in südlicher Richtung erweitert (etwa bis mittig zwischen Wattzugang 4 und 5) und inkludiert nun zwei Watt-/Wasserzugänge, Duschen sowie die Nordbuhne inklusive barrierefreier Rampe.
Der aktualisierte Plan zur Strandeinteilung wurde an den Strandaufgängen aufgehängt. Die provisorischen Schilder „Hundestrand Anfang“ und „Hundestrand Ende“ wurden am Trischendiek Strand ebenfalls aufgestellt.
Grundsätzlich gilt im gesamten Strandbereich einschließlich des Hundestrandes Leinenpflicht. In der Zeit vom 01.04. bis 31.10. ist der Aufenthalt mit Hunden ausschließlich auf der Deichkrone sowie auf den gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet.