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Planfeststellungsverfahren zur Deichverstärkung

03.04.2023

Vom 29. März bis zum 28. April 2023 sind die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Deichverstärkung in Friedrichskoog-Spitze beim Amt Marne-Nordsee, bei der Stadt Brunsbüttel sowie online auf www.bob-sh.de einzusehen.

Aber wozu dient eigentlich ein Planfeststellungsverfahren? Auf der Seite des Landesportals Schleswig-Holstein wird es folgendermaßen erklärt: "Große Infrastrukturprojekte führen in der Regel zu Interessenskonflikten. Einerseits besteht ein öffentliches Interesse am Ausbau der Infrastruktur, andererseits werden durch solche Bauvorhaben vielerlei andere Belange berührt – Belange des Naturschutzes etwa, Belange betroffener Kommunen oder auch einzelner Bürgerinnen und Bürger. Um alle Interessen gründlich abzuwägen und Betroffenheiten bestmöglich zu berücksichtigen, gibt es in Deutschland das Planfeststellungsverfahren." Das Verfahren wird vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein als Bauherr der Deichverstärkung durchgeführt. Weitere Informationen zu dem Verfahren erhalten Sie hier.